Fundraising
Material

,,Unser erster Spendenbrief"

Wagen Sie den Versuch -
wir übernehmen die Kosten!
 

Für Gemeinden, die bisher nicht mit Spendenbriefen arbeiten,
beteiligen wir uns an den Kosten ihrer ersten Aussendung.
Sie haben ein geeignetes Projekt, das Sie mit Spenden finanzieren wollen? Dann steht Ihrem Erfolg nichts mehr im Weg.

Antrag

P.S.: Die Tagesveranstaltung „Briefe, die bewegen - Schreibwerkstatt für gute Spendenpost“ ist die optimale Vorbereitung für Ihre erste Spendenbriefaktion. 

 

Aus dem Werkzeugkasten des Fundraisings

Fundraising-Starterset

Für Menschen, die Fundraising in ihrer Gemeinde oder Einrichtung beginnen wollen – oder für Leitungsgremien, die die Entscheidung dazu vorbereiten – ist das Fundraising Starterset gemacht. 16 Karten beschreiben wichtige Aspekte für den Start einer nachhaltigen Fundraisingarbeit in der Kirchengemeinde. Wie bei einem Quartett gibt es vier Bereiche: Voraussetzungen, Klärungen, Personen und Aufgaben. Dazu werden jeweils vier Einzelfragen entfaltet, von „Wollen Sie Fundraising? Will es die Gemeindeleitung?“ bis „Wie halten Sie den Spenderkontakt?“. Die Karten bieten Tipps und benennen konkreten Aufgaben.

Das Starterset schicken wir ehren- und hauptamtlich Mitarbeitenden der Evangelischen Kirche von Westfalen gerne kostelos zu.
Bestellen Sie es einfach per E-Mail mit dem Betreff „Starterset“

E-Mail

Fundraising-Software

 

Wenn Sie intensiver ins Fundraising einsteigen, ist eine Software unverzichtbar.
Sie erleichtert wiederkehrende Organisationsaufgaben wie die Aussendung von Kirchgeld- und Spendenbriefen. Sie hilft bei der Verwaltung von Spenden, Lastschriftmandaten und Zuwendungsbestätigungen und gibt Ihnen den Überblick über Ihre Spenderdaten und Fundraising-Erfolge.

Im Rahmen einer Sammellizenz stellen wir Einrichtungen in der Evangelischen Kirche von Westfalen die Software OpenHearts in einer speziell für kirchliche Anforderungen optimierten Version kostenfrei zur Verfügung. Anwender:innen werden durch uns geschult und betreut.
Wenn Sie interessiert sind, nehmen Sie bitte Kontakt auf.

Ihr Ansprechpartner: Hansjörg Federmann

Nutzung von PayPal bei Onlinespenden

Auf welche Weise kann man PayPal bei der Onlinespendenarbeit nutzen?
Dieses Rundschreiben klärt wichtige Rechts- und Praxisfragen.

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Ethische Standards für das Fundraising in der Evangelischen Kirche von Westfalen

Die ethischen Standards für das Fundraising empfiehlt die Kirchenleitung für alle Gemeinden und Einrichtungen der Evangelischen Kirche von Westfalen.

Den Text "Ethische Standards für das Fundraising" finden Sie hier.

Die kursiv gesetzten Konkretionen geben den Verantwortlichen im Fundraising und in den zuständigen Leitungsorganen spezielle Orientierung.

Was Fundraising für die Kirche bedeutet:

Menschen sind von Gott mit reichen Gaben beschenkt. Wer freiwillig gibt, nimmt diese göttliche Bewegung auf. So wird Gutes geschaffen, Mangel ausgeglichen und Segen weitergegeben. Auch das Geben für die Aufgaben der Kirche ist ein Teil dieser Bewegung. Es hat eine lange Tradition, die in Form von Sammlungen und Kollekten schon in der Bibel beschrieben wird – und ist auch heute wichtig und willkommen, damit die Kirche die frohe Botschaft verbreiten, Raum zum Glauben und Hilfe zum Leben geben kann.
Zweck und Ziel des kirchlichen Fundraisings ist die nachhaltige Förderung kirchlicher und diakonischer Arbeit durch freiwillige Unterstützung mit Gaben und mit Engagement. So hat Fundraising zwei Bezugspunkte: Es dient dem Auftrag der Kirche und es stärkt die gute Beziehung zu den Gebenden. Die folgenden ethischen Grundsätze benennen wesentliche Punkte, auf die sich Unterstützerinnen und Unterstützer verlassen können. Für alle, die in Leitung und Fundraising Verantwortung tragen, sind diese Standards handlungsleitend.

Wir machen diese ethischen Standards in unseren Schulungen für Menschen, die sich im Fundraising, in Leitungsämtern und in der Öffentlichkeitsarbeit engagieren, bekannt. Personen, die beruflich im Fundraising tätig sind, sowie kirchliche Körperschaften, die Materialien des landeskirchlichen Kommunikationskonzeptes „Was bleibt.“ zur Testamentsspendenarbeit nutzen, verpflichten sich ausdrücklich auf die Einhaltung dieser ethischen Standards. Es wird empfohlen, dass Leitungsorgane die Menschen, die sich in ihrem Verantwortungsbereich im Fundraising engagieren, auf diese Standards verpflichten.

1. Wir achten die Menschen.

Wer spendet, stiftet oder vererbt, handelt freiwillig. Wir respektieren uneingeschränkt die freie Wahl und Entschei¬dung und unterlassen jede Form von Druck. Bei seelsorglichen Gesprächen und Handlungen werben wir nicht aktiv um Gaben. Die Höhe eines Beitrags ist nicht ausschlaggebend für unsere Achtung.

Bei unseren Informationen verzichten wir auf übermäßige Emotionalisierung sowie auf irreführende oder unzutreffende Aussagen. Menschen, die in der Seelsorge tätig sind, bürgen dafür, dass sie ihre Seelsorgeaufgabe – gerade auch in der Begleitung alter oder sterbender Menschen – ohne das Ziel einer Gabe für die Kirche wahrnehmen. Wenn ihr Gegenüber das Thema von sich aus anspricht, machen sie diese Haltung deutlich. Auf dieser Basis können sie dem Anliegen gesondert Raum geben oder an geeignete Dritte verweisen. Gegenüber Mitbewer¬bern im Fundraising unterlassen wir jedes beleidigende oder anderweitig herab¬setzende Verhalten, insbesondere in der Werbung. Beschwerden nehmen wir mit Respekt auf und sorgen für eine schnelle Klärung, die den Interessen unseres Gegenübers Rechnung trägt.

2. Wir informieren und fördern diejenigen, die uns unterstützen.

Wir informieren aktiv über das, was durch Gaben verwirklicht werden konnte. Menschen, die uns durch ihre freiwillige Mitarbeit unterstützen, qualifizieren wir für ihre Aufgabe und respektieren die Grenzen der von ihnen eingesetzten Zeit.

Fundraising zielt auch auf die Anregung zu freiwilligem Engagement. Wo wir um die Beteiligung von Menschen werben, klären wir, welche Leistungen an Information, Fortbildung und Kostenerstattung für sie bereitgestellt werden – und durch wen. Auch im Fundraising selbst ist freiwillige Mitarbeit willkommen. Wenn Minderjährige bei Fundraisingmaßnahmen mitwirken, vergewissern wir uns der Zustimmung der Erziehungsberechtigten und achten darauf, dass sie in ihrem Einsatz gut begleitet werden.

3. Wir wahren die Würde der Begünstigten.

Wir sind dem christlichen Menschenbild verpflichtet, das von der Würde eines jeden Menschen ausgeht. Menschen in Notlagen dürfen nicht für Öffentlichkeitsarbeit oder Werbung instrumentalisiert werden.

Wir achten darauf, dass Unterstützung diejenigen, die sie empfangen, nicht abhängig macht. Unsere Darstellung von Fundraising-Projekten macht deutlich, dass die Begünstigten Subjekt ihres Handelns und nicht Objekt von Hilfe sind. Bei der Verwendung von Bildern werden die Persönlichkeitsrechte dargestellter Personen beachtet.

4. Wir gehen ehrlich und korrekt mit den anvertrauten Mitteln um.

Spendenzwecke und Stiftungsanliegen werden stets wahrheitsgemäß beschrieben. Gaben werden nur zum vereinbarten oder satzungsgemäßen Zweck verwendet.

Falls Gaben nicht im Sinne ihres ursprünglichen Zwecks eingesetzt werden können, klären wir soweit möglich, ob die Geberinnen und Geber Einwände gegen eine anderweitige Verwendung haben. Ist das der Fall, geben wir die Gabe zurück.

5. Wir sind Werten verpflichtet – auch beim Annehmen von Gaben.

Wir sind aufmerksam, von wem und aus welchen Quellen wir Vermögen annehmen. Die Gabe muss in ihrer Art und ihrer Intention zum kirchlichen Auftrag passen. Wir sind frei, eine Gabe anzunehmen oder abzulehnen.

Wir betreiben kein Fundraising auf Provisionsbasis – auch nicht durch Auftragsnehmer. Bei der Auswahl von Sponsoringpartnern sollen die Ausschlusskriterien in den Anlagerichtlinien der Evangelischen Kirche von Westfalen beachtet werden. Wir achten den Wunsch nach öffentlicher Würdigung einer Gabe – ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht.

6. Wir setzen die uns anvertrauten Mittel transparent und wirksam ein.

Wir achten auf eine effiziente Verwaltung und Verwendung der Gaben. Buchführung und Rechnungslegung erfolgen ordnungsgemäß und werden unabhängig geprüft. Wir berichten anschaulich über die Verwendung von Gaben und stellen die finanzielle Situation der Kirche transparent dar.

Wir geben Rechenschaft über das Verhältnis von Mitteleinsatz und Wirkung.

7. Wir wahren die Gesetz- und Rechtmäßigkeit.

Kirchliches Fundraising erfolgt im Rahmen der geltenden staatlichen und kirchlichen Gesetze und Bestimmungen. Es orientiert sich an den Ethikregeln des Deutschen Fundraisingverbandes. Mitgliederdaten werden nur für kirchliche Zwecke und in den Grenzen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen genutzt.

Mitgliedschaft besteht zur Kirchengemeinde und zur Evangelischen Kirche von Westfalen. Grundsätzlich werden Mitgliederdaten im Fundraising durch die Kirchengemeinden genutzt. Eine Nutzung der Mitgliederdaten für das Fundraising anderer kirchlicher Stellen ist möglich, bedarf aber der ausdrücklichen Zustimmung der Kirchengemeinde oder der Landeskirche.

Was bleibt

Als Kirche ist es unser Kernanliegen, Menschen in besonderen Lebenssituationen zu begleiten. Viele beschäftigt die Frage, wie sie die letzten Dinge ihres Lebens, insbesondere auch ihren Nachlass, gut regeln können. Die Evangelische Kirche von Westfalen bietet dazu gemeinsam mit dem Diakonischen Werk Rheinland-Westfalen-Lippe den Ratgeber „Was bleibt. – Weitergeben, Schenken, Stiften, Vererben“ an. Er gibt praktische Orientierung zum Thema, hilft, eigene Anliegen zu klären und stellt auf diesem Hintergrund auch die Möglichkeit vor, kirchliche Projekte im Rahmen eines Testamentes zu fördern.

Nähere Informationen oder auch Materialbestellungen sind möglich über: www.was-bleibt.de

Nicht(s) vergessen

Ratgeber und Vorsorgeordner zu Fragen des letzten Lebensabschnitts

Die Broschüre bietet eine seelsorgliche und informative Begleitung zu wichtigen Fragen: Wer soll für mich sorgen, wenn ich selbst es nicht mehr kann? Wie soll meine Beisetzung gestaltet sein? Was sollte ich regeln und wie komme ich mit den Menschen ins Gespräch, deren Unterstützung ich vielleicht brauchen werde? Der dazugehörige Vorsorgeordner hilft, alle dazu wichtigen Dokumente zusammenzustellen.Das Material eignet sich bestens, um die angesprochenen Fragen in Gemeindekreisen oder Veranstaltungen der Erwachsenenbildung zu besprechen.

Broschüre und Vorsorgeordner können Sie kostenfrei bestellen unter:
www.nichtsvergessen.de

 

Die Ausstellung ,,Was bleibt"

Die Wanderausstellung „Was bleibt.“ ist ein anschaulicher Denkanstoß zur Frage, wie man über das Leben hinaus Gutes bewirken kann. Menschen öffnen hier ihre „Schatzkästchen des Lebens“ und zeigen, was ihnen wertvoll war und ist. Besucherinnen und Besucher können die Erinnerungsstücke und Lebensschätze in die Hand nehmen und entdecken dabei fast automatisch Bezüge zu sich selbst. So bietet die Ausstellung den Anknüpfungspunkt für vielfältige Veranstaltungen rings um die Themen Alter, Hoffnung, Vorsorge und Nachlassregelung.

 

Kirchengemeinden, Einrichtungen und Kirchenkreise, die sich durch Teilnahme am Studientag „Segen weitergeben“ thematisch vorbereitet haben, steht die Ausstellung kostenfrei zur Verfügung.

Bei Interesse informieren wir Sie gern darüber, wo die Ausstellung aktuell zu sehen ist.

 

Gemeinden und Einrichtungen der Evangelischen Kirche von Westfalen können den Ratgeber und auch die Ausstellung für ihre Arbeit nutzen. Voraussetzung ist, dass zwei Personen die eintägige Fortbildung „Segen weitergeben – Testamentsspenden in der Kirche“ besuchen. Näheres zu den Terminen der Fortbildung finden Sie hier.