Fundraising

Fördermittel für energetische Sanierung

Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden lassen sich momentan sehr gut fördern, indem die Effekte durch die Energieeinsparung bzw. Verringerung der CO2-Emissionen betrachtet werden.

Leider ist das fundamentale Förderinstrument „Bundesförderung effizienter Gebäude“ (BEG) sehr dynamisch, so dass die folgenden Hinweise vor allem Hinweise sind; der aktuelle Stand kann leider abweichen.

Auf den folgenden Seiten sollen grundlegende Informationen zu den möglichen Förderprogrammen dargestellt werden!

Weitere Informationen finden Sie in diesem PDF.

Fördermittel im ländlichen Raum

Eine gute Möglichkeit der öffentlichen Förderung besteht im ländlichen Raum durch das EU-finanzierte Programm LEADER.

Vorhaben mit einem Budget von bis zu 250.000€ können hier mit bis zu 65% gefördert werden. Anträge können ständig gestellt werden – bei den sogenannten „Lokalen Aktionsgruppen“ (LAG). Für die Freigabe der LEADER-Projekte sind nämlich die 45 konkreten LEADER-Regionen zuständig, die es in NRW gibt; eine Karte ist hier dargestellt ( PDF oder Website). Diese lokalen Aktionsgruppen sind regionale Gremien von Akteuren jeder einzelnen Region, also Bürgermeister, Landrat etc. Damit ist es besonders einfach, die Bedeutung und Förderwürdigkeit gezielt darzustellen, damit einzelne Maßnahmen bewilligt werden.

Sie sind in einer LEADER-Region? Stellen Sie einen Antrag!

NRW-Förderprogramme für Klimaschutz und Energiewende

In NRW werden die Förderprogramme zur Energiewende unter dem Begriff „progres.NRW“ gebündelt: „Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energie und Energiesparen“. Unter diesem Dach gibt es eine Vielfalt von einzelnen Förderbereichen, von Solarthermie über Fahrzeugladen bis zu Wärmekonzepten. Leider sind in dieser Vielfalt nicht alle Bereiche auch für Antragsteller im kirchlichen Bereich zugänglich – beispielsweise wird die Errichtung von Photovoltaikanlagen nur für Kommunen gefördert. Auch sind nicht alle Programmteile gleich interessant oder lohnenswert, aber das liegt im Auge des Betrachters. In der hier verlinkten Liste sind die progres-Bereiche aufgeführt, die für kirchliche Antragsteller zugänglich sind. Generell sind die Förderanträge bis zum 30.06. 2024 online zu stellen. Weitere Informationen und kurzfristige Änderungen sind auf den Seiten der Bezirksregierung Arnsberg hier zu finden.